Bildungsministerium, Daniel David, kündigte die Einführung einer neuen Verordnung an, die auf die Umsetzung einer Reihe von Maßnahmen abzielt, die weitgehend auf die Modernisierung und dauerhafte Anpassung des Hochschulwesens an die aktuellen Anforderungen des Arbeitsmarktes abzielen. Dieser Ansatz zielt darauf ab, im Kontext einer dynamischen und sich ständig verändernden Wirtschaft die Rolle der Universitäten zu stärken und ihre Integration auf lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene sicherzustellen.
Bildungsministerium Gemäß den Bestimmungen der Verordnung ist festgelegt, dass jede Hochschule ihre eigene Mission auf der Grundlage des Prinzips der Universitätsautonomie festlegt und dass diese Entscheidung innerhalb der Universitätsgemeinschaft getroffen wird. Grundsätzlich kann die Mission ausschließlich auf die Ausbildung ausgerichtet sein, sie kann sowohl Ausbildung als auch Forschung umfassen oder sie kann Ausbildung mit fortgeschrittener Forschung kombinieren.
Für Institutionen mit künstlerischem Profil fällt auf, dass der Forschungsbegriff um die Einbeziehung künstlerischer Schaffenstätigkeiten erweitert wird. Der Prozess zur Einrichtung der Mission beginnt mit dem Vorschlag des Rektors, der anschließend durch einen Beschluss des Senats der Universität genehmigt wird. Sobald die Mission festgelegt ist, muss die Institution sie in die Universitätssatzung aufnehmen, ein wichtiges Dokument, das die strategische Ausrichtung der Institution widerspiegelt.
Das Bildungsministerium erläutert außerdem, dass die vom Senat genehmigten Änderungen der Universitätssatzung dem Ministerium für Bildung und Forschung vorgelegt werden müssen, um vom Rechtsgutachten profitieren zu können. Das Ministerium verpflichtet sich, diese Stellungnahme innerhalb von höchstens 30 Tagen nach Eingang der Anfrage abzugeben, um so einen effizienten Verwaltungsprozess zu gewährleisten.
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Anordnung ist die Empfehlung, dass das Leitbild der Institution während der gesamten Amtszeit des Rektors unverändert bleiben soll. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Kontinuität und strategische Stabilität der Institution sicherzustellen. Um Transparenz zu gewährleisten, ist jede Institution zudem verpflichtet, ihre Mission auf ihrer eigenen Website für alle Nutzer zugänglich zu veröffentlichen.
Das Bildungsministerium erklärt, dass die Verordnung zur Bewertung der Bildungsqualität die Verwendung spezifischer Kriterien, Indikatoren und Gewichtungen vorsieht, die je nach dem von jeder Institution verfolgten Auftrag angepasst sind. Dieser Ansatz ermöglicht eine relevante Beurteilung der akademischen Leistung, die eng mit den institutionellen Zielen verknüpft ist.
Den Universitäten, die bei Inkrafttreten der Verordnung bereits über einen in der Universitätssatzung vorgesehenen Auftrag verfügten, wird die Möglichkeit eingeräumt, diesen bis zum 1. Juni 2025 zu ändern. Mit dieser Übergangsfrist soll eine reibungslose Anpassung an die neuen rechtlichen Anforderungen gewährleistet werden.
Das Bildungsministerium betont außerdem, dass die Organisation und der Ablauf der universitären Studienzyklen im Einklang mit der geltenden Gesetzgebung erfolgen werden, ohne von der Art der von der Einrichtung übernommenen Mission beeinflusst zu werden. Diese Trennung ist notwendig, um die Klarheit zwischen der Studienstruktur und der verfolgten Lehrstrategie zu wahren.
Die Generaldirektion für Hochschulbildung ist gemeinsam mit den einzelnen Hochschulen für die Umsetzung der Bestimmungen der neuen Verordnung verantwortlich. Diese Zusammenarbeit ist von entscheidender Bedeutung für die wirksame Umsetzung von Maßnahmen, die zur Anpassung des Bildungssystems an die Anforderungen des Arbeitsmarktes beitragen und so eine bessere Integration der Universitäten in das sozioökonomische Gefüge des Landes ermöglichen.
Mit diesen Maßnahmen bekräftigt das Bildungsministerium sein Engagement für die Modernisierung der Hochschulbildung und trägt zur Ausbildung von Fachkräften bei, die in der Lage sind, die Herausforderungen einer modernen und wettbewerbsfähigen Wirtschaft zu bewältigen.