Der Bildungsminister Daniel David, bestätigt offiziell eine Reihe neuer, äußerst wichtiger Änderungen für das rumänische Bildungssystem, und zwar durch die Ankündigung des neuen Regierungsbeschlusses, der die Bestimmungen des Regierungsbeschlusses Nr. vervollständigt und ändert. 69/2024 bezüglich der Standardkosten pro Vorschule/Kindergarten/Schüler.
Bildungsminister weist darauf hin, dass die Änderung dieser Kosten für die Grundfinanzierung der gebührenfrei akkreditierten und zugelassenen privaten und konfessionellen voruniversitären Bildungseinrichtungen erforderlich ist. Ziel des Beschlusses ist die Anpassung der Werte für Gehaltsaufwendungen, Weiterbildung des Lehrpersonals sowie für den Einkauf von Waren und Dienstleistungen.
Daniel David erklärt, dass dieser Ansatz den aktuellen Bedürfnissen des Bildungssystems entspreche und im Kontext der Gehaltserhöhungen für Hilfs- und nicht lehrende Mitarbeiter im Bildungsbereich sowie des Haushaltsbedarfs der Bildungseinrichtungen im neuen Jahr stehe.
Der Bildungsminister betonte, dass das Ministerium für Bildung und Forschung als spezialisiertes Gremium der zentralen öffentlichen Verwaltung fungiert und eine Synthese- und Koordinierungsrolle bei der Umsetzung der Strategie und des Regierungsprogramms im Bereich der Bildung, der Berufsausbildung und der universitären wissenschaftlichen Forschung innehabe.
Gemäß den neuen Bestimmungen hat der Nationale Rat für die Finanzierung der voruniversitären Bildung (CNFIP) den Wert der Standardkosten pro Vorschule/Vorschulkind/Schüler, bezogen auf die Gehaltskosten, für das Jahr 2025 auf 9.620 Lei für den Koeffizienten 1 festgelegt.
Dies entspricht einer Erhöhung um 2 % gegenüber dem für das Jahr 9.431 vorgesehenen Wert von 2024 Lei, unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Gehaltserhöhungen für Hilfslehrkräfte (mit Ausnahme des in Anhang I des Gesetzes 153/2017 aufgeführten Personals) und nicht lehrende Mitarbeiter. Dabei wurde auch die Notverordnung Nr. 53 berücksichtigt. 2024/XNUMX, das Maßnahmen hinsichtlich der Entlohnung des Personals in bestimmten Haushaltsbereichen sowie organisatorische Aspekte regelt.
Eine weitere vom CNFIP eingebrachte und per Regierungsbeschluss angenommene Änderung betrifft die Einführung in die Anhänge Nr. 1 und 2 neuer Stufen und Studiengänge für Bildungsprogramme der „zweiten Chance“ in der Grund-, Sekundar- und Oberschulbildung. Die Regelkosten für diese Stufen werden vom staatlichen Bildungssystem übernommen. Dadurch wird der Zugang zu Fördermitteln erleichtert und die Kontinuität des Bildungsprozesses für die angesprochenen Kategorien sichergestellt.
Die Bildungsministerin erklärte, dass der Staat ab dem Jahr 2016 eine Grundfinanzierung für Vorschulkinder, Kindergartenkinder und Schüler an staatlich anerkannten privaten und konfessionellen Schulen auf Grundlage der Regelkosten pro Kind/Schüler sicherstellt. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Entwicklung eines gerechten und hochwertigen Bildungssystems zu unterstützen, unabhängig von der gewählten Bildungsform.
Der neue Regierungsbeschluss soll im Amtsblatt veröffentlicht werden und Anfang 2025 in Kraft treten. Daniel David betonte, wie wichtig es sei, die Standardkosten ständig zu aktualisieren, und argumentierte, dass dies ein wichtiges Instrument zur Gewährleistung eines modernen und wettbewerbsfähigen Bildungsklimas sowohl im staatlichen als auch im privaten und konfessionellen System darstelle.